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   BVerfG, 19.06.1992 - 1 BvR 1150/89   

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https://dejure.org/1992,4867
BVerfG, 19.06.1992 - 1 BvR 1150/89 (https://dejure.org/1992,4867)
BVerfG, Entscheidung vom 19.06.1992 - 1 BvR 1150/89 (https://dejure.org/1992,4867)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Juni 1992 - 1 BvR 1150/89 (https://dejure.org/1992,4867)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 101 Abs. 1 S. 2 Art. 103 Abs. 1; ZPO § 387
    Verfassungsbeschwerde gegen eine Zwischenentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 599/67

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses bereits begonnener Weiterversicherung bei

    Auszug aus BVerfG, 19.06.1992 - 1 BvR 1150/89
    Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings ihre Angreifbarkeit bejaht, wenn sie auf der Ebene des einfachen Rechts selbständig anfechtbar sind (BVerfGE 6, 12 [14]; 6, 45 [50]; 8, 253 [254]; 20, 336 [342]; 24, 56 [61]; 25, 336 [344]).

    Zwar kann nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Zwischenentscheidung auch eingelegt werden, wenn der Grundrechtsverstoß im Verlauf des weiteren Verfahrens wegfällt (BVerfGE 24, 56 [61]).

  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BVerfG, 19.06.1992 - 1 BvR 1150/89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegt eine Verletzung dieses Grundrechts nur dann vor, wenn eine Entscheidung darauf beruht, daß ein Vortrag einer Prozeßpartei nicht gehört oder ein Beweis nicht erhoben worden ist (BVerfGE 13, 132 [144 f.]; 29, 340 [344]; 50, 32 [36]; 50, 280 [286]; 53, 219 [223]; 60, 247 [250]; 60, 250 [252]; 64, 203 [208]).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 190/55

    Blutgruppenuntersuchung

    Auszug aus BVerfG, 19.06.1992 - 1 BvR 1150/89
    Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Fall eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Zwischenurteil über eine Zeugnisverweigerung zugelassen (BVerfGE 5, 13 [14]).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 19.06.1992 - 1 BvR 1150/89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegt eine Verletzung dieses Grundrechts nur dann vor, wenn eine Entscheidung darauf beruht, daß ein Vortrag einer Prozeßpartei nicht gehört oder ein Beweis nicht erhoben worden ist (BVerfGE 13, 132 [144 f.]; 29, 340 [344]; 50, 32 [36]; 50, 280 [286]; 53, 219 [223]; 60, 247 [250]; 60, 250 [252]; 64, 203 [208]).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 19.06.1992 - 1 BvR 1150/89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegt eine Verletzung dieses Grundrechts nur dann vor, wenn eine Entscheidung darauf beruht, daß ein Vortrag einer Prozeßpartei nicht gehört oder ein Beweis nicht erhoben worden ist (BVerfGE 13, 132 [144 f.]; 29, 340 [344]; 50, 32 [36]; 50, 280 [286]; 53, 219 [223]; 60, 247 [250]; 60, 250 [252]; 64, 203 [208]).
  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BVerfG, 19.06.1992 - 1 BvR 1150/89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegt eine Verletzung dieses Grundrechts nur dann vor, wenn eine Entscheidung darauf beruht, daß ein Vortrag einer Prozeßpartei nicht gehört oder ein Beweis nicht erhoben worden ist (BVerfGE 13, 132 [144 f.]; 29, 340 [344]; 50, 32 [36]; 50, 280 [286]; 53, 219 [223]; 60, 247 [250]; 60, 250 [252]; 64, 203 [208]).
  • BVerfG, 27.02.1980 - 1 BvR 277/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 19.06.1992 - 1 BvR 1150/89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegt eine Verletzung dieses Grundrechts nur dann vor, wenn eine Entscheidung darauf beruht, daß ein Vortrag einer Prozeßpartei nicht gehört oder ein Beweis nicht erhoben worden ist (BVerfGE 13, 132 [144 f.]; 29, 340 [344]; 50, 32 [36]; 50, 280 [286]; 53, 219 [223]; 60, 247 [250]; 60, 250 [252]; 64, 203 [208]).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 232/78

    Verwertung kirzfristig eingerechter und dem Gegner unbekannter

    Auszug aus BVerfG, 19.06.1992 - 1 BvR 1150/89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegt eine Verletzung dieses Grundrechts nur dann vor, wenn eine Entscheidung darauf beruht, daß ein Vortrag einer Prozeßpartei nicht gehört oder ein Beweis nicht erhoben worden ist (BVerfGE 13, 132 [144 f.]; 29, 340 [344]; 50, 32 [36]; 50, 280 [286]; 53, 219 [223]; 60, 247 [250]; 60, 250 [252]; 64, 203 [208]).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 134/56

    Staat als Beschwerdeführer

    Auszug aus BVerfG, 19.06.1992 - 1 BvR 1150/89
    Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings ihre Angreifbarkeit bejaht, wenn sie auf der Ebene des einfachen Rechts selbständig anfechtbar sind (BVerfGE 6, 12 [14]; 6, 45 [50]; 8, 253 [254]; 20, 336 [342]; 24, 56 [61]; 25, 336 [344]).
  • BVerfG, 16.04.1969 - 2 BvR 115/69

    Verfassungsbeschwerden gegen erstinstanzliche Eröffnungsbeschlüsse - Anspruch auf

    Auszug aus BVerfG, 19.06.1992 - 1 BvR 1150/89
    Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings ihre Angreifbarkeit bejaht, wenn sie auf der Ebene des einfachen Rechts selbständig anfechtbar sind (BVerfGE 6, 12 [14]; 6, 45 [50]; 8, 253 [254]; 20, 336 [342]; 24, 56 [61]; 25, 336 [344]).
  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 291/64

    Verfassungsmäßigkeit des Auswahlermessens bei der Zurückverweisung durch das

  • BVerfG, 14.06.1983 - 1 BvR 545/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Durchführung eines

  • BVerfG, 25.10.1956 - 1 BvR 440/54

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

  • BVerfG, 11.10.1951 - 1 BvR 23/51

    Unanfechtbarkeit strafgerichtlicher Zwischenentscheidungen

  • BVerfG, 28.10.1958 - 1 BvR 5/58

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Gewährung von Wiedereinsetzung

  • BVerfG, 08.12.1970 - 2 BvR 61/70

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Verwertung des Eingangsvermerks auf einem

  • StGH Hessen, 08.10.2003 - P.St. 1876

    Wegen fehlendem fristgemäßen Antrag auf Zulassung der Berufung unsubstantiierte

    Grundrechtsklagen gegen Zwischenentscheidungen sind grundsätzlich unzulässig, da Verfassungsverstöße noch mit der Anfechtung der Endentscheidung geltend gemacht werden können (vgl. BVerfGE 1, 9; 21, 139; BVerfG, Beschluss vom 19.06.1992 - 1 BvR 1150/89 -).
  • BVerfG, 15.06.1992 - 1 BvR 1047/90

    Zeugnisverweigerungsrecht und Grundrecht der dadurch benachteiligten Prozeßpartei

    Die behauptete Grundrechtsverletzung manifestierte sich aber erst mit der Erschöpfung des Rechtswegs im Hauptsacheverfahren, weil erst damit klar war, daß die angegriffenen Entscheidungen auf dem Umstand beruhten, daß der Zeuge P. das Zeugnis verweigert hatte (1 BvR 1150/89).
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